• Der Kanton Luzern plant eine massive Senkung der Kapitalsteuer, die Unternehmen auf ihr Kapital zahlen. Die Steuer soll von 0,5 Promille auf 0,01 Promille gesenkt werden. Die Kapitalsteuer wird damit faktisch abgeschafft. Dadurch würden kapitalstarke Grosskonzerne deutlich entlastet, während die meisten KMU kaum profitieren. Allein diese Massnahme im unsozialen Steuergesetz führt zu jährlichen Steuerausfällen von 62 Millionen Franken für den Kanton Luzern und seinen Gemeinden. 

  • Die Steuergesetzrevision soll Grosskonzernen ermöglichen, dass sie ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung zu 150 Prozent von ihrem Gewinn abziehen können. Damit wird ein weiteres unnötiges Vehikel geschaffen, um Steueroptimierung zu betreiben. Obwohl die Massnahme schon in der Vernehmlassung breit kritisiert wurde, wird die gesetzliche Grundlage für den neuen Abzug trotzdem geschaffen. Damit ist für den Regierungsrat der Weg frei, den Abzug ohne Zustimmung der Bevölkerung über den Verordnungsweg einzuführen.

  • Die Patentbox ermöglicht es Kantonen seit dem Jahr 2020, Gewinne aus Patenten von Unternehmen niedriger zu besteuern. Das neue Steuergesetz soll nun diese Gewinne aus Patenten und Rechten um 90 Prozent tiefer besteuern. Allerdings ist dies absurd: Denn der Regierungsrat konnte keine klaren Vorteile oder Risiken der Patenbox benennen und gestand selbst ein, dass die finanziellen Folgen unklar sind. Nur wenige grosse Unternehmen mit vielen Patenten würden profitieren, während KMU kaum Vorteile hätten. Zu einer Blackbox, deren finanziellen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen des Kantons Luzern nicht abzuschätzen sind, sagen wir klar Nein.

  • Steuerabzüge und Zulagen (z.B. Kinderzulagen) haben unterschiedliche Auswirkungen, je nachdem wie gross das Einkommen ist. Da hohe Einkommen prozentual stärker besteuert werden, führen Steuerabzüge bei diesen zu einer grösseren finanziellen Entlastung als bei niedrigen Einkommen. Umgekehrt haben Zulagen einen stärkeren Effekt auf niedrige Einkommen und sind dort wirkungsvoller als bei hohen Einkommen. Statt höhere Steuerabzüge zu gewähren, sollen die Kinderzulagen erhöht, mehr Familien Anspruch auf Prämienverbilligungen bekommen, und die finanzielle Unterstützung für die externe Kinderbetreuung verbessert werden. So entlasten wir diejenigen, die es wirklich nötig haben.

  • Der Drittbetreuungsabzug hilft vor allem Familien mit hohen Einkommen, nicht aber denen mit niedrigem Lohn. Etwa ein Drittel der Luzerner Gemeinden bietet keine einkommensabhängige Unterstützung für Familien an, wie Betreuungsgutscheine. Deshalb ist es unfair, dass vor allem hohe Einkommen von einem Steuerabzug profitieren. Der Kanton Luzern braucht statt Steuerabzügen eine gute Kita-Infrastruktur in allen Gemeinden.

  • Der Kanton Luzern liegt bei der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Vorsorge (2. und 3. Säule) im schweizerischen Mittelfeld. Mit der Steuergesetzrevision soll der Kanton Luzern durch die niedrigere Besteuerung beim Kapitalbezug aus der Vorsorge für Rentner:innen attraktiver werden. Die Anpassungen sind allerdings unnötig und führen zu grossen Steuerausfällen für die Gemeinden. Zudem steigt durch die Steuersenkung das Risiko von Altersarmut. Der Kapitalbezug kann dazu führen, dass das Geld frühzeitig aufgebraucht ist. Das bedeutet langfristig gesehen höhere Sozialausgaben. Die massiven Steuersenkungen bei Kapitalbezügen begünstigen vor allem Reiche, während der Mittelstand und wenig Verdienende kaum profitieren.

  • Die Steuergesetzrevision trifft die Gemeinden mit massiven Steuerausfällen. Der Unterhalt und Ausbau wichtiger Leistungen für die Bevölkerung sind damit gefährdet. Viele Gemeinden müssen schon jetzt Investitionen in Schulen, Kitas, Strassen und in Massnahmen für die Barrierefreiheit finanzieren. Zudem sind viele Gemeinden mit steigenden Sozialausgaben konfrontiert. Im Kanton Luzern sind ebenfalls dringende Investitionen erforderlich: Etwa in Prämienverbilligungen, in Kita-Infrastrukturen, in die Sicherheit der Luzerner Bevölkerung, in den Ausbau vom öV und Velo- und Fussverkehr, in Massnahmen zur Bekämpfung von Lehrpersonalmangel und in Massnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Die Steuergesetzrevision stellt die Bevölkerung hinter die Interessen von Grosskonzernen und Reiche.

  • Der Kanton Luzern zählt bereits jetzt zu den drei Kantonen mit den niedrigsten Gewinnsteuern in der Schweiz, hinter Steuerparadiesen wie Zug und Nidwalden. Mit der geplanten Steuergesetzrevision und der faktischen Abschaffung der Kapitalsteuer könnte Luzern sogar den ersten Platz einnehmen. Doch dieses Bild ist trügerisch: Durch die ideologische Tiefsteuerpolitik macht sich der Kanton Luzern stark von wenigen Grosskonzernen abhängig. Der Grossteil der Unternehmenssteuereinnahmen stammt derzeit von lediglich 20 Firmen. Diese Steuerpolitik birgt erhebliche Risiken: Der Kanton Luzern macht sich gegenüber einigen wenigen multinationalen Unternehmen erpressbar und setzt sich einem Klumpenrisiko aus. Langfristig könnte der Kanton Luzern seine Attraktivität viel besser erhöhen, indem er die Einnahmen von Grosskonzernen in die Bildung, in Kita-Infrastrukturen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie in Massnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität investiert.